Versicherungen für Bauherren

Bauherren können auf ein Baudarlehen nur in den seltensten Fällen verzichten, denn das Eigenkapital reicht für den Hausbau zumeist nicht aus. Sie sind über einen langen Zeitraum an den Darlehensvertrag gebunden und müssen über viele Jahre die Raten für das Darlehen zahlen. Immer kann es passieren, dass der Bauherr aufgrund von Arbeitslosigkeit oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage ist, die Raten für das Darlehen zu bezahlen. Viele Punkte sind zu berücksichtigen, bevor man ein Baudarlehen beantragt. Um für den Ernstfall vorzusorgen, sollte man das Darlehen mit einer Versicherung absichern. Zusätzlich kommt es auf die Bauherren-Haftpflichtversicherung an, die wichtigste Versicherung für den Bauherren überhaupt. Zusätzlich können weitere Versicherungen erforderlich werden.

Die Absicherung des Baudarlehens

Die meisten Banken verlangen, dass der Bauherr eine Risikolebensversicherung oder eine Kapitallebensversicherung als Absicherung für das Darlehen nachweist. Viele Banken bieten zusammen mit dem Baudarlehen eine Risikolebensversicherung an. Diese Risikolebensversicherung zeichnet sich durch günstige Beiträge aus, da sie nur dann leistet, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Die Versicherungssumme sollte in der Höhe der Darlehenssumme festgelegt werden, bei der Laufzeit orientiert man sich an der Laufzeit für das Darlehen.

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung erfolgt eine Gesundheitsprüfung, denn der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers wirkt sich ebenso wie das Alter, das Geschlecht, der Beruf und die Hobbys des Versicherungsnehmers auf die Höhe der Beiträge aus. Verstirbt der Bauherr, so leistet die Risikolebensversicherung, die Hinterbliebenen werden mit der Zahlung der Raten nicht belastet und können weiterbauen oder in dem Haus wohnen bleiben. Teurer als die Risikolebensversicherung ist die Kapitallebensversicherung, doch bietet sie den Vorteil, dass der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme in jedem Fall ausgezahlt bekommt.

Kann der Darlehensnehmer die Raten nicht mehr bezahlen, so kann er seine Lebensversicherung je nach Bedarf beleihen, beitragsfrei stellen oder kündigen. Eine Alternative ist eine Restschuldversicherung, die im Todesfall sowie bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit des Darlehensnehmers eintritt. Zumeist wird der Beitrag für diese Versicherung einmalig gezahlt. Erkrankt der Arbeitnehmer, so zahlt die Versicherung so lange die Raten, bis er wieder arbeitsfähig ist. Bei Arbeitslosigkeit zahlt die Versicherung so lange, bis der Bauherr wieder Arbeit gefunden hat. Mit dem Abschluss der richtigen Versicherung kann der Bauherr verhindern, dass das Haus zwangsversteigert wird.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Von einer Baustelle gehen immer Gefahren aus, daher ist der Bauherr dazu verpflichtet, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Über den Vergleich im Internet kann er den passenden Anbieter für diese Versicherung finden. Die Versicherung leistet dann, wenn kein anderer als der Bauherr für einen Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Ein solcher Fall tritt ein, wenn jemand in eine unbeleuchtete Baugrube stürzt und sich verletzt. Es kommt auf die entsprechenden Deckungssummen an, vor allem, wenn es um Personenschäden geht.

Weitere mögliche Bauherren Versicherungen

Aufgrund einer Erkrankung kann der Bauherr berufsunfähig werden, doch zahlt die staatliche Rentenversicherung in diesem Fall nichts. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Bauherr vorsorgen. Allerdings ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht immer notwendig, der Bauherr sollte überlegen, ob er das Risiko einer Erkrankung mit einer Restschuldversicherung abdecken kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nicht, wenn der Bauherr seine Raten nicht mehr bezahlen kann, doch sie tritt ein, wenn er seine Arbeit aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung nicht mehr ausüben kann, jedoch noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit aufzunehmen, mit einem geringeren Einkommen.

Für das Bauvorhaben können neben der Bauherrenhaftpflichtversicherung noch weitere Versicherungen sinnvoll sein, beispielsweise die Rohbau-Feuerversicherung, die dann eintritt, wenn der Rohbau durch einen Brand geschädigt wird. Kommt es zu Schäden durch höhere Gewalt, so kann dafür eine Bauwesenversicherung abgeschlossen werden. Eine Unfallversicherung für Helfer ist wichtig, wenn der Bauherr selbst eigene Bauhelfer beschäftigt. Er ist dazu verpflichtet, sie bei der Bau-Berufsgenossenschaft anzumelden.