Was versteht man unter Bereitstellungszinsen?
Der Begriff Bereitstellungszinsen umschreibt zwei verschiedene Zinstypen, denen jedoch beiden zugrunde liegt, dass die Bank das Darlehen bereitgestellt, aber nicht ausgezahlt hat. Der erste Fall bezieht sich auf den Neubau eines Objektes. Wurde das Darlehen genehmigt, wird es dem Darlehensnehmer auf dem Konto zur Verfügung gestellt. Die vereinbarten Kreditzinsen fallen jedoch nur für den genutzten Teil des Darlehens an. Im Rahmen eines Neubaus erfolgt die Bezahlung des Bauträgers oder der Gewerke jedoch nicht auf einmal wie bei einer Bestandsimmobilie, sondern in Tranchen.
Diese Tranchen richten sich nach dem Baufortschritt und sind in der Makler-Bauträger-Verordnung geregelt. Der Vorteil dieser anteiligen Bezahlung liegt für den Bauherrn auf der Hand. Wird der Bauträger oder der jeweilige Handwerker insolvent, kann das Folgeunternehmen dort weitermachen, wo der erste Vertragspartner aufgehört hat, ohne dass der Bauherr Gelder für eine nicht erbrachte Leistung gezahlt hat.
Bereitstellungszinsen beim Neubau
Hat die Bank das vereinbarte Darlehen zugesagt und bereitgestellt, kann sie auf der einen Seite noch nicht den vollen Zinssatz verlangen, die Gelder andererseits aber auch nicht an einen anderen Kunden ausleihen. Damit diese „Parkplatzsituation“ für das Kreditinstitut kein Verlustgeschäft wird, werden Bereitstellungszinsen in Rechnung gestellt. Diese betragen in der Regel 0,25 Prozent pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Teil der Finanzierung. Während der Zinssatz recht einheitlich von den hiesigen Geldhäusern gehandhabt wird, gibt es jedoch für den Beginn der Berechnung deutliche Unterschiede. Der Bereitstellungszins wird nicht vom ersten Tag an fällig, die Frist bis zur ersten Zahlung reicht jedoch von 30 Tagen bis zu 360 Tagen.
Wer als Bauherr nach einer Finanzierung sucht, sollte daher auch berücksichtigen, ab wann der Bereitstellungszins gezahlt werden muss. Immerhin kommen während der Bauphase doppelte Kosten auf die Finanzierer zu. Zum einen muss die Miete oder Hypothek für die aktuell bewohnte Wohnung gezahlt werden und bereits die Zinsen für die Darlehensteile, welche für den Neubau bereits valutiert wurden. Neubauten werden häufig mit sehr spitzer Feder kalkuliert. Ein Bereitstellungszins von 0,25 Prozent auf ein noch abzurufendes Darlehen in der Höhe von 200.000 Euro macht immerhin 42 Euro im Monat aus. Dieser Betrag klingt nicht nach viel, es sind aber bei einer Finanzierung die vielen, vielen kleinen Beträge, welche am Ende das Budget sprengen.
Bereitstellungszinsen bei Bestandsimmobilien
Auch bei der Darlehensauszahlung für den Erwerb einer Bestandsimmobilie kann es zu einer Form von Bereitstellungszinsen kommen. Dabei handelt es sich allerdings um eine Art Strafzins für den Verursacher. Gesetzt den Fall, das Darlehen wurde zugesagt und bereitgestellt, aber eine der beiden Parteien, Käufer oder Verkäufer, hat noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt, dass es zur Darlehensauszahlung kommen kann, berechnet die Bank für diese Dauer ebenfalls Bereitstellungszinsen.
Dies kann der Fall sein, wenn das Objekt aus welchen Gründen auch immer beispielsweise nicht fristgerecht übergeben werden kann. In diesem Fall greifen jedoch in Bezug auf die endgültige Kostenübernahme der Zinsen die vertraglichen Vereinbarungen aus der Protokollierung des Kaufvertrages.