Bauherren, die der katholischen oder der evangelischen Kirche angehören, wissen häufig gar nicht, dass sie von der Kirche ein Darlehen oder eine Förderung erhalten können. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt vom Bistum oder von der jeweiligen Landeskirche ab. In allen 19 Bistümern und den 15 Landeskirchen kann man gegenwärtig finanzielle Unterstützung für den Hausbau erhalten. Voraussetzung ist jedoch eine Mitgliedschaft in der Kirche. Nicht bekannt ist, ob auch die jüdische Gemeinde, muslimische Gemeinden und andere religiöse Organisationen Förderungen gewähren.
Förderung des Eigenheimerwerbs über die Kirche
Die Kirchen wollen den Erwerb von Eigenheimen ihrer Mitglieder fördern und bieten dafür unterschiedliche Förderungen an, die abhängig vom Bistum oder der Landeskirche sind. Allerdings heißt das nicht, dass alle Gemeindemitglieder, die ein Haus bauen wollen, auch tatsächlich die Förderung gewährt bekommen. Ähnlich wie bei der Förderung durch die Kommunen steht in jedem Jahr nur ein bestimmter Fonds für die Förderung zur Verfügung. Ist dieser Fonds ausgeschöpft, kann keine Förderung mehr gewährt werden. Wichtig ist daher, möglichst früh im Jahr die Förderung zu beantragen. Neben der Mitgliedschaft in der Kirche gelten je nach Landeskirche oder Bistum noch weitere Voraussetzungen, damit die Förderung gewährt werden kann. Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln können das Alter der Bauherren, das zur Verfügung stehende Nettoeinkommen sowie die Zahl und das Alter der Kinder sein. Der Gesundheitsstatus der Bauherren spielt in einigen Fällen eine Rolle. Nicht immer muss man jedoch Kinder haben, um eine Förderung zu erhalten. Meistens erhalten gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften keine Förderung über die Kirche. Der Bau von Wohnungen oder Häusern, die man vermieten will, wird grundsätzlich nicht durch die Kirche gefördert.
Wie die Baukredite Förderung abläuft
Zumeist gewährt die Kirche ihren Mitgliedern zinsgünstige oder zinslose Baudarlehen oder einen niedrigeren Erbbauzins, wenn Erbbaurechte vergeben werden. Die Erbbaurechte beziehen sich auf Grundstücke der Kirche, für die keine anderweitige Verwendung vorgesehen ist. Die Kirchen machen häufig nur auf Anfrage Angaben über die Konditionen, daher kann man vorher oft nicht beurteilen, ob die Maßnahmen tatsächlich günstig sind. Die Konditionen sind abhängig von der jeweiligen Gemeinde, ebenso richtigen sie sich nach den persönlichen Verhältnissen der Antragsteller. Ein kinderloses Ehepaar wird zumeist schlechter gestellt als eine Familie mit vielen Kindern. Lebt in der Bauherrenfamilie eine behinderte Person, gewährt die Kirche dafür zumeist günstigere Konditionen.
Die Baukredite Förderung der Kirche beantragen
Bauherren, die an der Förderung durch die Kirche interessiert sind, müssen sich an das Ordinariat des Bischofs der katholischen Kirche oder an das Landeskirchenamt der evangelischen Kirche wenden. Das Bauvorhaben muss tatsächlich finanzierbar sein. Die von der Kirche gewährten Darlehenssummen können oft nur einen kleinen Teil der Finanzierung ausmachen. In den einzelnen Bistümern kann man mit maximalen Darlehen von 20.000 Euro rechnen, in den evangelischen Kirchen werden gegenwärtig keine Baudarlehen gewährt.